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Die Gesundheitsreform 2006/2007 hat weitreichende Auswirkungen auf beide Systeme GKV und PKV im Gesundheitswesen. Wobei die meisten Bundesbürger über die Pflichtversicherung und die Familienhilfe (nichtarbeitende Ehegatten und Kinder) in der Gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. D.h. 70,3 Mio in der GKV und 8,4 Mio in der PKV.
Änderungen ergeben sich in folgenden Punkten:
1. Die Pflichtversicherungsgrenze (Beitragsbemessungsgrenze) erhöht sich von 47.250 € Jahresbrutto in 2006 auf 47.700 € Jahresbrutto in 2007. Das Bruttoeinkommen bezieht sich auf das sozialversicherungspflichtige Brutto, unabhängig von der Steuererklärung.
2. Es wird eine 3 Jahres Regelung für Angestellte für den Wechsel in eine Private Krankenversicherung eingeführt.
Was bedeutet, Arbeitnehmer können nur dann in die Private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr regelmäßiges Arbeitsentgelt in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren die Versicherungspflichtgrenze überschritten hat. Die GKV-Pflicht endet mit Ablauf des dritten Jahres, wenn das Arbeitsentgelt auch im Folgejahr über der Pflichtgrenze liegt.
3. Es soll eine erweiterte Versicherungspflicht für alle Bundesbürger geben. Das betrifft ca. 300.000 Bundesbürger, die z.zt keine Krankenversicherung haben. Diese sind nun per Gesetz verpflichtet, sich entweder in der GKV oder in der PKV zu versichern.
4. Die Private Krankenversicherer sollen einen Basistarif eröffnen. Deren Merkmale sind:
- Leistungen nach Art und Höhe vergleichbar der Gesetzlichen Krankenversicherung
- Kontrahierungszwang bei Risikoprüfung, aber keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse
- Wählbare Selbstbeteiligungsstufen von 300, 600,
900 und 1.200 EUR bei einer Mindestbindefrist von 3 Jahren
- Tarifvarianten für beihilfekonforme Absicherungen
- Prämien begrenzt auf:
- GKV-Höchstbeitrag
- bei Ehepaaren 150% GKV-Höchstbeitrag
5. Die Beiträge bei den meisten Gesetzlichen Krankenversicherungen erhöhen sich zum 01.01.2007, z.B.:
TKK (Techniker Krankenkasse) auf 14,40 %
AOK Berlin auf 16,7 %
AOK Saarland 16,7 %
BEK (Barmer Ersatzkrankenkasse) auf 15,30 %
DAK (Deutsche Angestellten Ersatzkrankenkasse) auf 15,40%
HEK (Hanseatische Ersatzkrankenkasse) auf 14,80 %
KKH (Kaufmännische Krankenkasse Halle) auf 14,80 %
SBK (Siemens Betriebskrankenkasse) auf 15,00 %
Vereinigte IKK Innungskrankenkasse auf 14,80%
Aktuelle Informationen über die private Krankenversicherung erhalten Sie auf www.pkv-2007.de mit der Möglichkeit zum PKV Vergleich ohne Angabe von persönlichen Daten.
Durch die Gesundheitsreform ist ein PKV
Vergleich private Krankenkasse für Selbstständige durch die Erhöhung der Krankenkassenbeiträge wieder interessanter geworden.
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