Aktuelle Infos zur Privaten Krankenversicherung |
||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||
Aktuelle Infos zur GesundheitsreformDas Bundeskabinett hat am 02.02.2007 die Gesundheitsreform 2006 verabschiedet und darüber abgestimmt, daß alle Angestellten, die vor dem 02.02.2007 noch nicht 3 Jahre über der Beitragsbemessungsgrenze liegenden freiwillig versicherten Angestellten erstmal drei aufeinander folgende Jahre in der Gesetzlichen Krankenkasse bleiben müssen
( siehe Eckpunktepapier ). Deshalb lassen sie sich rechtzeitig beraten, um sich alle Optionen offen halten zu könnenSeit 01. Januar 2006 gelten neue Einkommensgrenzen für Arbeitnehmer, die sich privat krankenversichern wollen und ab 01. Januar 2007 werden die Einkommensgrenzen voraussichtlich folgende Werte haben:Pflichtversicherungsgrenze: Die Pflichtversichungsgrenze PVG (früher auch Friedensgrenze) gilt für Angestellte. Wer ein Bruttoeinkommen über der PVG hat, hat die Möglichkeit über seine Krankenversicherung frei zu entscheiden. 2006: mindestens 47.250,- € brutto* (montl. 3.937,50 €) brutto* *Für Arbeitnehmer, die bereits seit 30.12.2002 oder früher privat versichert waren, gilt 2005 eine PVG von 42.300 € und 2006 eine PVG von 42.750 €. Beitragsbemessungsgrenze: 2006: 42.750,- € (montl. 3.562,50 €) Maximaler Arbeitgeberzuschuss für PKV- Versicherte (mit Krankengeldanspruch) Krankenversicherung 2006: 236,91 € ( ab 01.07.05 236,18 €) Der Arbeitgeberzuschuß zur privaten KV beträgt die Hälfte des Betrages, der sich unter Anwendung des durch-schnittlichen allgemeinen Beitragssatzes der Krankenkassen vom 01.01. des Vorjahres ergibt - d.h. bei versiche-rungsfreien Beschäftigten: 13,3% X 3.562,50 € / 2 = 236,91€ , höchstens jedoch die Hälfte des Betrages, den der Beschäftigte für seine Krankenversicherung zu zahlen hat. Der Arbeitgeberzuschuß wird bis zur Höchstgrenze auch für familienhilfe-berechtigte Privatversicherte (z.B. Kinder und Ehegatte) gezahlt (SGB V § 10). Durchschnittlicher allgemeiner Beitragssatz zur Ermittlung des Höchstbeitrages in der GKV bzw. des maximalen Arbeitgeberzuschusses ab dem 01.01.2006 : 13,30% (ab dem 01.07.2005 13,40% ) Geringfügigkeitsgrenze monatlich 400,- € Bezugsgröße 2006 : 29.400,- € (montl. 2.450,- €) Maximaler Tagegeldanspruch Das Krankentagegeld gesetzlicher Krankenkassen beträgt ab 2006 maximal 83,13 €, bzw. 2.493,75 € monatlich. Der Krankengeld-Höchstbetrag entspricht 70% der Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung dividiert durch 30 Tage. Falls Ihr Bruttoeinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, sollten Sie zusätzlich eine private Krankentagegeldversicherung abschließen. Hier zum Online-Angebot. Regelung für Zahnersatz und Krankengeld ab 1.7.2005 Für Zahnersatzleistungen werden die Kassen ab 2005 einen Extra-Beitrag in Höhe von 0,4 Prozentpunkten erheben. Dieser Beitrag ist von den Arbeitnehmern allein zu zahlen: Verrechnet mit den anfangs genannten 0,9 Prozent mehr für Zahnersatz und Krankengeld bleibt letztlich eine Mehrbelastung von 0,45 % für den Arbeitnehmer. |
||||||||||||||||||||||||||