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Die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2000/2001 hat die Riester Rente auf den Weg gebracht. Diese erhöht die Rentenansprüche und läßt sich mit einem Riester Rechner berechnen.
Die Rentenreform bedeutet für einen Arbeitnehmer, der ca. 45 Jahre in die Gesetzliche Rentenversicherung (BFA/LVA) eingezahlt hat zunächst erst einmal eine Rentenkürzung von 70% auf 67% des durchschnittlichen Nettogehalts während des Arbeitslebens. Lt. Prognose des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Die Riester Rente soll diese Rentenkürzung mit einem staatlichen Zuschuss zu einer freiwilligen privaten Altersvorsorge ausgleichen. Die bisher erlangten Rentenansprüche lassen sich durch eine Rentenberechnung ermitteln. Besonders gefördert werden sollen hier Familien mit Kindern
z.B. bei einer Familie mit zwei Kindern werden mehr als 50% der Beiträge zur Riester Rente vom Staat finanziert.
Besonders Nicht-Berufstätige können sich mit der Riester Rente gratis eine Rente aufbauen, insofern der Ehepartner förderberechtigt ist und den Mindesteigenbeitrag in einen Riester Vertrag einzahlt.
Die Riester-Rente ist durch verschiedene Zulagen wie: Direkte Zulage, Grundzulage, Kinderzulage, Mindesteigenbetrag, Sonderausgaben, Sockelbeträge für einen unterschiedlichen Personenkreis interessant.
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