Familienversicherung GKV - PKV |
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Private Krankenversicherung und FamilieDie Entwicklung des Beitrags mit Familie (Kinder und nicht berufstätiger Ehegatte) in der (GKV =| schwarz) in der (PKV = bunt)
Es wird angenommen, daß die Beiträge für GKV und PKV konstant bleiben, so ist die Ersparnis eines privat Versicherten mit einer Familie und 2 Kindern als schwarze Fläche dargestellt. Kinder und nicht berufstätige Ehegatten sind bei der privaten Krankenversicherung mit einem eigenen Beitrag zu versichern. Der Beitrag für ein Kind liegt bei ca. 80,- EURO, je nach Leistungen. Bei Angestellten beteiligt sich der Arbeitgeber mit 50% am Beitrag der Kinder und Ehegatten, die normalerweise familienhilfeberechtigt gewesen wären. Der Zuschuß ist auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt. Kinder werden bei der Mutter versichert, wenn die Eltern nicht verheiratet sind. Bei verheirateten Paaren sind Kinder grundsätzlich bei dem höherverdienenden Elternteil zu versichern. Informationen zur Krankenversicherung von Kindern Die Krankenversicherung während des Erziehungsurlaubs ist unterschiedlich geregelt, je nachdem wo man vorher versichert war. War die Mutter vor der Geburt freiwilliges Mitglied einer GKV über der Pflichtversicherungsgrenze, ist auch während des Erziehungsurlaubs der freiwillige Beitragssatz zu zahlen. War die Mutter vor der Geburt in der gesetzlichen Kasse pflichtversichert, ist sie während des Erziehungsurlaubs bei der GKV beitragsfrei versichert.
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