FAQ Private Krankenversicherung - wichtige Fragen |
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FAQ Private Krankenversicherung - wichtige Fragen1. Wie ist die Beitragsentwicklung in der PKV? Es werden Rückstellungen (RfB) in jungen Jahren gebildet, die aus Beitragsanteilen entstehen, die in jungen Jahren die durchschnittlichen Kosten übersteigen. 2. Kann die private Krankenversicherung die Beiträge erhöhen, wegen nach Vertragsbeginn neu auftretender oder chronisch verlaufender Krankheiten? Nach dem Zustandekommen des Vertrages übernimmt die private Krankenversicherung das Risiko von Verschlechterungen des Gesundheitszustandes, entweder durch akut auftretende Unfälle/Krankheiten oder schon seit längerem bekannte Krankheiten, die ihr durch die Antragstellung bekannt geworden sind. 3. Wie findet man die beste private Krankenversicherer und und die passenden Tarife? Wichtig ist zu klären, welche Gründe zu einem Wechsel der Krankenkasse führen, sind es die Beiträge, die Leistungen oder andere Gründe? Die Bilanzkennzahlen und der Prozentsatz der Altersdeckungsrückstellung von den Beitragseinnahmen läßt weitere Rückschlüße auf die Gesellschaft zu. 4. Wann lohnt sich eine Selbstbeteiligung? Eine Selbstbeteiligung wirkt sich grundsätzlich beitragsmindernd aus. Man sollte eine Gegenrechnung machen wie hoch die Beitragsreduktion im Verhältnis zur hinzukommenden Selbstbeteiligung ist, unter Berücksichtigung, daß man die Selbstbeteiligung voll ausschöpft. Für den Selbständigen lohnt sich meist solch eine Rechnung. Beim Angestellten stellt es sich anders dar, denn der Arbeitgeber beteiligt sich i.d.R. nur am Beitrag und nicht an der Selbstbeteiligung, die der Angestellte vollständig selbst bezahlen muß. U.U. kann man hier eine Vereinbarung für eine Beteiligung des Arbeitgebers an der Selbstbeteiligung treffen. 5. Wie kommt man später wieder zurück in die gesetzliche Krankenkasse? Ein Wechsel zwischen GKV und PKV wird durch das Gesetz geregelt. Falls man mit seinem Bruttoeinkommen die Beitragsbemessungsgrenze (2007: 47.700,- € Jahresbrutto) unterschreitet, ist man als Arbeitnehmer vom Gesetzgeber gezwungen, wieder in die gesetzliche Krankenkasse zurückzukehren. Eine Ausnahme besteht, wenn die Beitragsbemessungsgrenze während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ohne Änderung des Arbeitsvertrages höher gesetzt wird. Dann besteht die Möglichkeit, der Befreiung von der Versicherungspflicht innerhalb von 3 Monaten. Dieses hat aber nur für dieses Beschäftigungsverhältnis Gültigkeit. Beim Wechsel des Arbeitgebers kann eine Befreiung von der Versicherungspflicht wieder neu beantragt werden. 6. Wann ist eine Kündigung der PKV möglich? Man unterscheidet eine 3-monatige Kündigungsfrist zum Ende des Kalenderjahres und eine 3-monatige Kündigungsfrist zum Ende des Versicherungsjahres. Das Versicherungsjahr beginnt mit dem Versicherungsbeginn der privaten Versicherung. Bei den meisten PKV Gesellschaften ist der reguläre Kündigungstermin zum Ende des Kalenderjahres. 6. Spielt das Einkommen für die Beiträge bei der PKV eine Rolle? Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung richten sich ausschließlich nach dem Eintrittsalter, dem Geschlecht, dem Gesundheitszustand bei Eintritt in die Versicherung und den gewählten Tarifen. D.h. die Beiträge sind vollkommen unabhängig vom Einkommen. Das Einkommen spielt nur für die Höhe des Krankentagegeldes eine Rolle. 7. Wo werden Kinder versichert? Bei Verheirateten werden Kinder grundsätzlich beim Höherverdienenden versichert. D.h. wenn der Höherverdienende Elternteil privat versichert ist müssen auch die Kinder dort versichert werden oder bei der GKV gegen einen eigenen Beitrag. 8. Was ist der Standardtarif für Senioren? Alle privat Versicherten, die 65 Jahre oder älter und mindestens seit 10 Jahre privat krankenvollversichert waren, können mit 65 Jahren in den Standardtarif wechseln. Die Leistungen entsprechen der gesetzlichen Krankenkasse. Es besteht weiterhin freie Arztwahl. Bei den einzelnen PKV Gesellschaften sind die Leistungen des Standardtarifs alle gleich. Der Beitrag ist auf den Höchstbeitrag der GKV begrenzt und da bei Umstellung auf den Standardtarif die Altersrückstellungen voll angerechnet werden, liegt der Beitrag bei einer langen Mitgliedschaft meist unter dem Höchstbeitrag. Für die Erstattung von Behandlungskosten durch die private Krankenversicherung, muß die medizinische Notwendigkeit der Behandlung vorliegen und ein Versicherungsschutz in entsprechendem Umfang vorhanden sein. 10. Wie werden die Rechnungen erstattet? Muß man die Rechnungen "vorstrecken"? Bei der privaten Krankenversicherung werden die Leistungen nach dem Kostenerstattungsprinzip abgerechnet. Der Arzt schickt für die ambulante und Zahnbehandlung dem Patienten nach erfolgter Behandlung eine Rechnung, die der Privatpatient unbezahlt bei der Versicherung einreicht. Die Krankenversicherung erstattet den Betrag, den man dann dem Arzt überweisen kann. Dieses Verfahren dauert in der Regel 2-3 Wochen. Dies ist der allgemein übliche Zeitraum für die Bezahlung von Arztrechnungen.
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