Bei den privaten Krankenversicherungen werden die Beiträge nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet, die gleichmäßig für alle PKV Gesellschaften gelten.
Eine Beitragskalkulation erfolgt in Abhängigkeit von den gewählten Tarifen, als auch vom Eintrittsalter und Geschlecht der zu versichernden Person. Es werden alle Leistungen mit in die Berechnung einbezogen, die die Versicherung voraussichtlich während der gesamten Laufzeit der Verträge zu erbringen hat.
Dabei wird besonderen Wert auf den Aufbau der Altersrückstellung gelegt, denn mit zunehmendem Alter steigt das Krankheitsrisiko und damit die Inanspruchnahme von Leistungen. Als Gegenwert für die zu entrichtenden Versicherungsleistungen über die Laufzeit wird ein Beitrag festgelegt. Es wird angenommen, daß die in der Kalkulation berücksichtigten Kosten im Gesundheitswesen gleich bleiben, so bleibt auch der Beitrag für die gesamte Versicherungszeit stabil, obwohl die Kosten mit steigendem Alter höher werden. In den Musterbedingungen (AVB) in §8a (2) wird garantiert, daß allein das Älterwerden zu keiner Beitragserhöhung führt.
Heilbehandlungskosten
.a in € |
Erstattung bei 500,- € Selbstbehalt |
Heilbehandlungskosten
p.a in € bei Kostensteigerung von 10% |
Erstattung bei 500,- € Selbstbehalt |
| 300,-- |
0,-- |
330,-- |
0,-- |
| 400,-- |
0,-- |
440,-- |
0,-- |
| 500,-- |
0,-- |
550,-- |
50,-- |
| 600,-- |
100,-- |
660,-- |
160,-- |
| 700,-- |
200,-- |
770,-- |
270,-- |
| 800,-- |
300,-- |
880,-- |
380,-- |
| 1.000,-- |
500,-- |
1.100,-- |
600,-- |
| |
|
|
|
| 4.300,-- |
1.100,-- |
4.730,-- |
1.460,-- |
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